Das deutsche Artenschutzrecht unterscheidet zwischen allgemeinem und besonderem Artenschutz. Während der allgemeine Artenschutz sämtliche wildlebende Arten schützt, umfasst der besondere Artenschutz nur bestimmte, einzeln aufgeführte Arten. Der allgemeine Artenschutz gilt somit für alle Pflanzenarten und die Natur im Allgemeinen, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Daher ist die Entnahme von Pflanzen erstmal grundsätzlich verboten.
„Handstraußregelung“ für den persönlichen Bedarf
Von diesem grundsätzlichen Verbot gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: die so genannte „Handstraußregelung“. Alle können wildlebende Blumen, Gräser, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf entnehmen – sofern kein Betretungsverbot für die Fläche besteht.
Vorsichtiger Umgang mit der Natur
Auch beim erlaubten Blumenpflücken, Beeren- und Schwammerlsammeln sollte schonend mit den wild wachsenden Pflanzen umgegangen werden. Das bedeutet:
- Blumen nur abzwicken, ohne die Pflanzen herauszureißen,
- Zweige abschneiden, ohne die Äste stark zu verletzen,
- nur Früchte pflücken, ohne die Pflanzen zu beeinträchtigen,
- Schwammerl abschneiden, ohne das Myzelgeflecht im Boden zu beschädigen.
Im Übrigen ist es grundsätzlich verboten, wild wachsende Pflanzen missbräuchlich zu entnehmen, ihre Bestände zu verwüsten oder ohne vernünftigen Grund niederzuschlagen.
Strenge Regeln für geschützte Arten
Strengere Regeln gelten für die gemäß Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützten Arten“. Sie dürfen weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgegraben werden. Die Liste ist recht lang, dazu gehören unter anderem Eisenhut, Arnika, die meisten Farne, alle Nelken und Enziane, Blaustern, Schachblumen, Schwertlilien sowie sämtliche wild wachsende Orchideen, Krokusse, Tulpen und Narzissen. Auch viele Pilze sind geschützt.
Legale Obsternte auf Privatgrund
Es gibt eine weitere Möglichkeit an regionales (Wild-)Obst zu kommen. Auf der Webseite www.mundraub.org werden private und wilde Obstpflanzen ausdrücklich zur Ernte freigegeben. Auch einige Obstbäume der Stadt Ebersberg sind darin verzeichnet. Aber auch hier gilt: Respektiere die Natur und gehe sorgsam mit ihr um.