Coronaregeln für Hof- und Gartenflohmarkt

  • Aufhängen eines gut sichtbaren Schilds an jedem Stand, mit dem ihr auf die verpflichtenden Coronaregeln hinweist (pdf-Download):
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jeder Zeit
    (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand).
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle über Sechsjährigen im Hof/Garten, auch für die Kund:innen.
  • Den Anweisungen der Ordnungsperson / Verkäufer:innen ist Folge zu leisten (auf dem Privatgrund gilt das Hausrecht der Teilnehmer:innen).
  • Regelmäßige Benutzung von Desinfektionsmittel, vor allem auch an Gegenständen die von Kunden berührt aber nicht gekauft werden.
  • Kontaktlose Übergabe bei Bezahlung via Geld-Schale.
  • Bei offensichtlichen Erkältungssymptomen oder Kontakt mit Covid19-Infizierten innerhalb der letzten 2 Wochen ist eine Teilnahme ausgeschlossen – sowohl als Verkäufer:in als auch als Kund:in.
  • Bitte bringt unsere aller Gesundheit zuliebe Geduld mit, wenn ihr vor Höfen / Gärten warten müsst und haltet auch hier den Mindestabstand ein.
  • Die Teilnehmer:innen sind dazu angehalten, ihr Hausrecht zu nutzen, wenn Besucher:innen die Regeln nicht einhalten sollten und diese vom Privatgrund zu verweisen.